Hartmann Dachhaken-Discount

Kleine Mengen zu Großabnehmerpreisen - so einfach geht's: Lieferung ab Werk. Ohne aufwendige Zwischenlager und teueren Zwischenhandel. Paletten zu je 1000 Stück. Fracht bundesweit pauschal 150€. Lieferzeit ab Bestellung: 2 Wochen. Einfach anrufen: 07153-613981. Oder nutzen Sie unser Rückrufformular.

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Artikel Nr. 007

Dachhaken Edelstahl 1.4301
Platte: 150/50/5mm

Preis/Stk: 2,49€
Preis/1000Stk: 2490,00€
Zzgl. 150€ Fracht

Bestellung unter 07153-613981


Artikel Nr. 025

Dachhaken Edelstahl 1.4301
Platte: 150/50/5mm

Preis/Stk: 2,49€
Preis/1000Stk: 2490,00€
Zzgl. 150€ Fracht

Bestellung unter 07153-613981


Artikel Nr. 011

Dachhaken Edelstahl 1.4301
Platte: 140/56/35/5mm

Preis/Stk: 3,99€
Preis/1000Stk: 3990,00€
Zzgl. 150€ Fracht

Bestellung unter 07153-613981


Artikel Nr. 027

Dachhaken Edelstahl 1.4301
Platte: 140/56/35/5mm

Preis/Stk: 3,60€
Preis/1000Stk: 3600,00€
Zzgl. 150€ Fracht

Bestellung unter 07153-613981


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1. Gültigkeitsbereich
1.1 Zwischen Andreas Hartmann (Solarmontage-Discount) und dem Besteller sowie sonstigen Auftraggebern gelten für den vorliegendensowie alle zukünftig abzuschließenden Verträge ausschließlich diese Verkaufs- und Lieferbedingungen.
1.2 Die Verträge werden schriftlich abgeschlossen. Mündliche Vereinbarungen bedürfen der
schriftlichen Bestätigung.
1.3 Die hier im Rahmen von Kaufverträgen als Lieferung bezeichneten Vertragsbestandteile sind bei Werkverträgen oder Werklieferungsverträgen als Leistung anzusehen.
1.4 Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferung oder Leistung gelten unsere Bedingungen
als angenommen.
2. Angebot, Bestellung, Auftragsbestätigung
2.1 Alle Bestellungen, auch solche, denen ein Angebot von uns vorausgegangen ist, werden erst
durch unsere schriftliche Bestellungsannahme zum rechtswirksamen Bestandteil des Kaufvertrages.
Lieferungen oder Rechnungserteilung gelten als Bestellungsannahme zu den hier aufgeführten Bedingungen. Automatisch erzeugte Bestellbestätigungen im Onlineshop sind keine Auftragsbestätigungen.
2.2 Wir behalten uns die Liefermöglichkeit der im Shop angebotenen Artikel ausdrücklich vor.
3. Preise und Preisstellung
3.1 Unsere Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, ab Lager oder Lieferwerk,
ausschließlich Verpackung, bei Inlandsgeschäften inklusive Mehrwertsteuer in der gesetzlich festgesetzten Höhe.
4. Lieferumfang, Versand, Gefahrenübergang, Verpackung
4.1 Sämtliche Preisvereinbarungen verstehen sich für die Lieferung voller Original-Werkspackungen. Bei abweichenden Bestellmengen behalten wir uns ungeachtet der benötigten Menge eine Auf- oder Abrundung auf die nächste Verpackungseinheit vor.
4.2 Bei Sonderanfertigungen gelten fertigungstechnisch bedingte Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu +/- 15 % ohne besondere Vereinbarung als Erfüllungsmenge.
4.3 Teillieferungen sind zulässig.
5. Lieferfristen, Lieferverzug
5.1 Die Lieferfrist gilt als annähernd vereinbart, sofern nicht ausdrücklich ein bestimmter Liefertermin
schriftlich zugesagt wurde.
5.2 Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen des Bestellers, die sich aus diesem oder anderen Verträgen uns gegenüber ergeben.
5.3 Die vereinbarten Lieferfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller zur Durchführung der Lieferung notwendigen Einzelheiten des Auftrags (Zeichnungen, Musterfreigabe, Akkreditiveröffnung etc.) und beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung der Ware. Der Liefertermin gilt als eingehalten, wenn die Ware bis zum Ablauf der Lieferfrist unser Lager oder das des Werkes verlassen hat, bzw. die Versandbereitschaft erklärt wird.
5.4 Die Lieferfrist verlängert sich, auch während eines bereits eingetretenen Verzuges, bei unabwendbaren und unvorhergesehenen Ereignissen höherer Gewalt. Hierzu rechnen: Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Ein- und Ausfuhrverbote, behördliche Rationierungsmaßnahmen, Rohstoffmangel, Energiemangel, Feuer, Transport- und Verkehrsstörungen sowie sonstige Ereignisse, auf die wir keinen Einfluss haben und die uns oder unseren Vorlieferanten eine Erfüllung des Kaufvertrages unzumutbar erschweren oder unmöglich
machen.
5.5 Sollten wir bei einem verbindlich zugesagten Liefertermin in Verzug geraten, so muss der Besteller uns eine Nachfrist setzen. Die Länge der Nachfrist richtet sich nach der artikelspezifischen
Schwierigkeit der Fertigung oder Beschaffung und darf einen Zeitraum von 6 Wochen ohne besondere Vereinbarung nicht unterschreiten. Ist uns nach Ablauf dieser Frist eine Lieferung oder Leistung nicht möglich, so kann der Besteller für diejenigen Mengen oder Leistungen vom Vertrag zurücktreten, die bis zum Ablauf der Nachfrist nicht abgesandt oder als versandbereit gemeldet waren. Nur wenn die bereits erbrachten Teilleistungen für den Besteller nachweislich ohne Interesse sind, ist er zum Rücktritt vom gesamten Vertrag berechtigt.
5.6 Entsteht dem Besteller wegen einer auf unser Verschulden zurückzuführenden Verzögerung nachweislich ein Schaden, so ist er berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teils der Lieferung oder Leistung, der einen solchen Schaden nachweislich durch eine von uns zu vertretende Lieferverzögerung verursacht hat.
5.7 Gerät der Besteller seinerseits mit der Annahme der Ware in Verzug, so sind wir nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dieser beträgt pauschal 20 % des Auftragswertes. Wir behalten uns vor, einen nachzuweisenden höheren Schaden geltend zu machen. Ferner sind wir in einem solchen Fall berechtigt, über den Liefergegenstand anderweitig zu verfügen und den Besteller nach einer angemessen verlängerten Frist zu beliefern.
5.8 Auf Abruf bestellte Waren sind mangels anderweitiger Vereinbarung spätestens 3 Monate nach
Beginn der Versandbereitschaft abzunehmen, ohne dass es unsererseits einer Aufforderung oder
Inverzugsetzung bedarf. Nach Ablauf der genannten Frist sind wir jederzeit berechtigt, nach unserer
Wahl entweder die Ware in Rechnung zu stellen, oder vom Auftrag zurückzutreten und Schadenersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen.
6. Gewährleistung
6.1 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
6.2 Maßgebend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrenüberganges. Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften rechnet, haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
6.3 Mängelrügen in Bezug auf Eigenschaften, Gewichte oder Maße sind unverzüglich nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich oder fernschriftlich uns gegenüber zu erheben. Mündliche oder telefonisch vorgebrachte Mängelrügen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
6.4 Sonstige Mängel müssen binnen 8 Tagen nach Eingang bzw. deren Entdeckung geltend gemacht werden.
6.5 Der Besteller hat grundsätzlich nur dann Ansprüche aus einer Mängelrüge, wenn er uns Gelegenheit gibt, uns von der Art des Mangels zu überzeugen, indem er uns auf Verlangen Proben der beanstandeten Ware zur Verfügung stellt. Er hat nicht das Recht, die gesamte beanstandete Warenmenge ohne unsere Zustimmung zurückzusenden.
6.6 Wird durch den Käufer oder durch von ihm beauftragte dritte Institutionen eine Güteprüfung (Abnahme) der Ware durchgeführt, so ist eine spätere Rüge von Mängeln, die bei der vereinbarten Prüfung feststellbar waren, ausgeschlossen.
6.7 Mangelhafte Waren dürfen nicht verarbeitet werden.
6.8 Bei berechtigter Mängelrüge sind wir befugt, nach unserer Wahl kostenlose Nachbesserung durchzuführen oder die fehlerhafte Ware kostenlos durch einwandfreie Ware zu ersetzen. Hierfür hat uns der Besteller eine der Eigenart der Ware angemessene Frist zuzugestehen. Ist es uns nicht möglich, die Nachbesserung durchzuführen oder Ersatz zu leisten, so steht dem Besteller das Recht zu, eine Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag zu verlangen. Bei fehlerhafter Sonderanfertigung hat der Besteller jedoch nur das Recht auf Minderung. Ist der Mangel von unserem Lieferanten zu vertreten, so beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der
Haftungsansprüche, die uns diesem gegenüber zustehen.
6.9 Kommt der Besteller seinen Verpflichtungen uns gegenüber aus diesem und allen anderen mit ihm abgeschlossenen Verträgen nicht ordnungsgemäß nach, so haben wir das Recht, die Erfüllung berechtigter Gewährleistungsansprüche zu verweigern.
6.10 Soweit gesetzlich zulässig, sind alle weitergehenden Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, auch solchen, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, ausgeschlossen.
7. Beschaffenheitsvereinbarung, Montage
7.1 Der Kaufgegenstand ist vertragsgemäß, wenn er sich für die gewöhnliche Verwendung eignet bzw. eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach der Art der Sache erwarten kann. Muster, Prospektangaben oder sich aus sonstigem Werbematerial ergebende Informationen sind unverbindliche Richtwerte.
7.2 Eine von diesen Bedingungen abweichende Beschaffenheitsvereinbarung oder die Übernahme einer Garantie bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der zusätzlichen schriftlichen Bestätigung der Firma Andreas Hartmann (Solarmontage-Discount). Die Mitarbeiter von Andreas Hartmann (Solarmontage-Discount) sind nicht berechtigt, Beschaffenheitsvereinbarungen oder Garantien zu treffen bzw. zu geben, die über den schriftlichen Vertrag und diese Bedingungen hinausgehen.
7.3 Unterstützt Andreas Hartmann (Solarmontage-Discount) durch ihr Personal die Bauleitung oder sonstiges Personal des Kunden bei der Überwachung der Montage bzw. der Montage, haftet Andreas Hartmann (Solarmontage-Discount) nur dafür, dass sie fachlich geeignetes Personal auswählt. Aufgaben und Tätigkeiten der Bauleitung, der Fachbauleitung, der Bauüberwachung, der Planung oder der Koordination sowie Montagearbeiten übernimmt Andreas Hartmann (Solarmontage-Discount) nicht. Andreas Hartmann (Solarmontage-Discount) ist ferner nicht verantwortlich für die fach-, sach- und zeichnungsgerechte Einbringung des Kaufgegenstandes.
8. Erweiterte Haltbarkeits-Garantie für Produkte im Geschäftsbereich Solar-Montagesysteme
8.1 Soweit Andreas Hartmann (Solarmontage-Discount) dem Kunden eine schriftliche Garantie auf die Haltbarkeit der Bauteile oder Systeme gewährt, gelten die folgenden Bestimmungen:
8.2 Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, gilt keine Garantiefrist für alle gelieferten Waren der
Firma Andreas Hartmann (Solarmontage-Discount).
8.3 Sollte eine Garantie vereinbart worden sein, so wird die Garantie auf die Haltbarkeit der bezogenen Gegenstände gewährt und hat ausschließlich die nachfolgend spezifizierten Ansprüche zur Folge.
8.4 Sollte trotz ordnungsgemäßer Installation und Handhabung bei normaler Beanspruchung ein Schaden an den bezogenen Gegenständen auftreten, tauscht die Andreas Hartmann (Solarmontage-Discount) innerhalb der Garantiefrist das betroffene Bauteil unverzüglich aus. Die Garantie ist beschränkt auf die Nachlieferung bei Meldung des Schadens innerhalb der Garantiefrist. Etwaige gesetzliche Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche bleiben unberührt.
8.5 Die Verpflichtung zur Garantieleistung entfällt, wenn der Schaden im Zusammenhang mit einer fehlerhaften Installation oder Handhabung des Systems oder im Zusammenhang mit außergewöhnlicher Beanspruchung (z.B. Unwetterschäden, Einwirkung durch Instabilität des Untergrundes, besondere chemische oder biologische Einwirkungen) entstanden ist, es sei denn, der Schaden wurde nachweislich nicht hierdurch, sondern wesentlich durch einen Material- oder Konstruktionsfehler verursacht. Für die Installation und Handhabung gelten die zu den jeweiligen Produkten von uns gelieferten technischen Produktbeschreibungen und Installationsanleitungen, die gesetzlich vorgeschriebenen oder allgemein anerkannten Normen und Grundsätze der Baukunst sowie ggf. vorrangig die von unseren Kunden gefertigten Planungen, Statiken und Anleitungen.
8.6 Keine Ansprüche bestehen, soweit der Schaden durch eine Versicherung gegen Unwetter und ähnliche Ereignisse (Elementarversicherung) abgedeckt ist oder üblicherweise abgesichert werden kann.
8.7 Diese Garantie begründet nur Ansprüche des Kunden von Andreas Hartmann (Solarmontage-Discount), über den alle Garantiefälle abzuwickeln sind. Die Geltendmachung durch Dritte ist nur möglich, wenn Andreas Hartmann (Solarmontage-Discount) diesem zustimmt.
9. Zahlungsbedingungen
9.1 Privatkunden und Industriekunden zahlen generell per Vorkasse. Mangels anderer Vereinbarungen hat die Zahlung bei Industriekunden, die bereits drei Bestellungen per Vorkasse beglichen haben, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum in bar ohne Abzug zu erfolgen.
9.2 Die Zahlung gilt als geleistet, wenn sie während dieser Frist frei Erfüllungsort eingegangen ist. Bei Schecks und Wechseln gilt erst deren Einlösung als Zahlung. In der Entgegennahme, die nur mit unserer Zustimmung erfolgen kann, liegt keine Stundung. Die Entgegennahme von Schecks und Wechseln erfolgt unter Berechnung der Inkasso- und Diskontspesen sowie unter Vorbehalt des ordnungsgemäßen Eingangs. Auch die Weiterübertragung und Prolongation gelten nicht als Erfüllung.
9.3 Barzahlungen, Banküberweisungen oder Scheckzahlungen, die gegen Übersendung eines von uns ausgestellten und vom Käufer akzeptierten Wechsels erfolgen, gelten erst dann als Zahlung, wenn der Wechsel vom Bezogenen eingelöst ist und wir somit aus der Wechselhaftung befreit sind. Der vereinbarte Eigentumsvorbehalt (unbeschadet weitergehender Vereinbarungen sowie sonstigen Vorbehaltsrechte) bleibt somit zumindest bis zur Einlösung des Wechsels zu unseren Gunsten bestehen.
9.4 Ein evtl. vereinbarter Skontoabzug kann nur gewährt werden, wenn alle übrigen Rechnungen ausgeglichen sind. Anderenfalls wird die Zahlung als Teilzahlung à Konto der ältesten Fälligkeit zugeordnet.
9.5 Der Besteller kommt mit Anlauf des Tages der Rechnungsfälligkeit in Verzug, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf.
9.6 Bei verspäteter oder gestundeter Zahlung werden bankübliche Zinsen oder Provisionen berechnet.
9.7 Tritt der Zahlungsverzug ein, oder werden uns Umstände bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit anders als zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu würdigen, so sind wir berechtigt, sofortige Zahlung aller Forderungen unabhängig von deren Fälligkeit zu verlangen. Ferner behalten wir uns vor, für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen Barzahlung vor Fertigung/Ablieferung der Ware zu beanspruchen oder nach Ablauf einer gewissen Nachfrist unbeschadet des Anspruchs auf Schadensersatz vom Vertrage zurückzutreten. Der Besteller erklärt sich für den Fall unseres Rücktritts schon jetzt damit einverstanden, dass wir uns selbst wieder in den Besitz der gelieferten Waren bringen. Die Kosten des Rücktransportes und alle weiteren damit in ursächlichem Zusammenhang stehenden Kosten trägt der Besteller. Unbeschadet der Zahlungspflicht des Bestellers sind wir berechtigt, die wieder in Besitz genommenen Liefergegenstände durch freihändigen Verkauf auf Rechnung des Bestellers bestmöglich zu verwerten. Der Erlös wird ihm nach Abzug der Kosten auf seine Restschuld angerechnet. Als Restschuld gilt jede offene Forderung unsererseits.
9.8 Gegen unsere Zahlungsansprüche darf der Besteller nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Eine Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Besteller ist unzulässig, soweit die Ansprüche auf anderen Vertragsverhältnissen beruhen.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 An sämtlichen gelieferten Gegenständen behalten wir uns das Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen auf unsere gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung (Haupt- und Nebenforderungen) einschl. etwaiger Refinanzierungs- und Umkehrwechsel vor.
10.2 Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand auf seine Kosten gegen Diebstahl, Feuer und sonstige Schäden zu versichern und uns den Abschluss nachzuweisen. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen hat der Besteller uns einen etwaigen Wohnungswechsel 8 Tage vor dem Umzug mitzuteilen.
10.3 Der Liefergegenstand darf vom Besteller weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Im Falle von Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Besteller uns davon unverzüglich in ausreichendem Umfange zu unterrichten.
10.4 Der Besteller darf den Liefergegenstand nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen tritt er schon jetzt an uns ab. Der Weiterveräußerung gleichgestellt ist der Einbau in Grund und Boden oder in mit Gebäuden verbundenen Anlagen oder die Verwendung zur Erfüllung sonstiger Werk- oder Werklieferungsverträge durch den Besteller. Der Besteller ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, wie er seinen Verpflichtungen uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Er hat die eingezogenen Beträge sofort an uns abzuführen, soweit die Forderungen fällig sind.
10.5 Durch die Verarbeitung des Liefergegenstandes erwirbt der Besteller kein Eigentum an den ganz oder teilweise hergestellten Sachen. Die Verarbeitung erfolgt unentgeltlich für den Verkäufer. Sollte dennoch der Eigentumsvorbehalt durch irgendwelche Umstände erlöschen, so erklärt sich der Besteller schon jetzt damit einverstanden, dass das Eigentum an den Sachen mit der Verarbeitung auf uns übergeht. Der Besteller bleibt unentgeltlich Verwahrer dieser Sachen.
10.6 Bei der Verarbeitung mit noch im Fremdeigentum stehenden Waren erwerben wir Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware zum Rechnungswert der übrigen Ware. Die vereinbarte Vorausabtretung gilt auch für den Weiterverkauf solchermaßen verarbeiteter Ware. Enthält das Verarbeitungsprodukt neben der von uns unter Vorbehalt gelieferten Ware nur solche Gegenstände, die entweder dem Besteller gehörten oder aber nur unter dem sogenannten Eigentumsvorbehalt geliefert worden sind, so tritt der Besteller die gesamte Kaufpreisforderung an uns ab. Beim Zusammentreffen der Vorauszessionen an mehrere Lieferanten steht uns derjenige Bruchteil der Forderung zu, der dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum
Rechnungswert der anderen verarbeiteten Gegenstände entspricht.
10.7 Wenn wir den Eigentumsvorbehalt geltend machen und/oder Ware zurücknehmen, so liegt darin kein Rücktritt vom Vertrage; eine etwaige Warenrücknahme erfolgt immer nur sicherheitshalber. Dies gilt auch dann, wenn nachträglich Teilzahlungen gestattet werden.
10.8 Soweit der Wert der uns zustehenden Sicherungen unsere Gesamtforderung gegen den Besteller um mehr als 25 % zweifelsfrei übersteigt, geben wir auf Verlangen des Bestellers den Überschuss von Sicherheiten nach unserer Wahl frei.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
11.1 Erfüllungsort für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte und Verbindlichkeiten/Zahlungen ist Reichenbach.
11.2 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Reichenbach. Wir behalten uns jedoch vor, den Besteller im Falle eines Rechtsstreites auch an einem anderen Ort der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch zu nehmen.
11.3 Für alle auf der Grundlage dieser Bedingungen abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich deutsches Recht.
12. Datenschutz
12.1 Wir weisen im Sinne des Datenschutzgesetzes darauf hin, dass wir über die Unternehmen des Bestellers diejenigen Daten speichern, die im Rahmen einer datenverarbeitungsgemäßen Abwicklung und Zusammenarbeit erforderlich sind.
13. Teilnichtigkeit von Verträgen
13.1 Der Besteller und wir verpflichten sich gleichermaßen für den Fall einer teilweisen Rechtsunwirksamkeit dieser Bedingungen, die übrigen Bedingungen als vertraglich wirksam anzusehen.
13.2 Sollten sich die Vertragspartner in einem solchen Falle nicht im Rahmen des nach Treu und Glauben Zumutbaren auf eine dem wirtschaftlichen Ergebnis gleichkommende Regelung einigen, so gilt entsprechende gesetzliche Bestimmung.
14. Informationen lt. Fernabgabegesetz
14.1 Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes können Sie als Verbraucher innerhalb von zwei Wochen
ohne Angaben von Gründen in schriftlicher Form (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der
Ware, den Vertrag widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt der Ware. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Bei Ausübung des Widerrufsrechts
müssen Sie laut dem Fernabsatzgesetz bis zu einem Bestellwert von 40,00 Euro die Kosten der Rücksendung tragen.

Reichenbach im März 2010

Angaben gem. § 6 TDG:
Firma Andreas Hartmann (Solarmontage-Discount)

Inhaber:
Andreas Hartmann
Danziger Str. 7
73262 Reichenbach

Andreas Hartmann SOLARMONTAGE-DISCOUNT
Danzigerstraße 7
73262 Reichenbach

Telefon-Nr.: 07153-613981
Telefax-Nr.: 03212-1085889
E-Mail: ahartmann@solarmontage-discount.de